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Mecklenburg – Vorpommern

Winterdienst

…sicher durch den Winter

Unser Winterdienst: Sicher durch den Winter

Bei Schnee und Eisglätte sorgt unser Winterdienst für die Verkehrssicherheit Ihrer Gehwege, Straßen und Parkplätze.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter und modernen Fahrzeuge sind Tag und Nacht für Sie im Einsatz um Unfällen vorzubeugen und eine Begeh- und Befahrbarkeit Ihrer Flächen sicherzustellen.

Unsere Dienstleistung für Sie

Bei Schnee und Eisglätte sorgt unser Winterdienst für die Verkehrssicherheit Ihrer Gehwege, Straßen und Parkplätze. Unsere erfahrenen Mitarbeiter und modernen Fahrzeuge sind Tag und Nacht für Sie im Einsatz um Unfällen vorzubeugen und eine Begeh- und Befahrbarkeit Ihrer Flächen sicherzustellen.

Von November bis April führen wir zuverlässig den Winterdienst für Privat und Unternehmen mit Flächen ab 250 m² durch. Bei Hausverwaltungen können auch bis zu drei Liegenschaften zusammen gefasst werden.

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Den Winterdienst bieten wir mit zwei Vertragsmöglichkeiten an:

Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung

Saisonpreis (Saison von 01. November bis 31. März)

Kennen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht?

Die Pflicht zum Räumen und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten eines jeden Grundstückinhabers. Die deutschen Regelungen sehen eine Räum- und Streupflicht in der Regel werktags zwischen 07.00 - 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 09.00 und 20.00 Uhr vor. Geräumt werden muss nach Ende des Schneefalls und abgestreut unmittelbar nach Eintritt der Eisglätte. Für Gewerbetreibende, die mit hohem Publikumsverkehr rechnen müssen (zum Beispiel Supermärkte), gilt die Verkehrssicherungspflicht ebenso grundsätzlich über die satzungsmäßig festgelegten Zeiten hinaus. Sollte ein Grundstückseigentümer ein Schild „Nicht beräumt“, „Kein Winterdienst“ oder Ähnliches anbringen, entbindet ihn das dennoch nicht von der Räumpflicht.

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